VG Lüneburg 5 A 96/03: Sechs Monate Fahrtenbuch reichen bei Rotlicht-Verstoß
09.04.2008
VG Lüneburg 5 A 96/03: Sechs Monate Fahrtenbuch reichen bei Rotlicht-Verstoß. Lüneburg (rpo). Will ein Kfz-Halter nach einem 'einfachen' Rotlicht-Verstoß den Fahrer oder die Fahrerin nicht nennen, muss er damit rechnen, ein halbes Jahr ein Fahrtenbuch führen zu müssen. Eine längere Fahrtenbuchauflage sei jedoch nicht verhältnismäßig, heben die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) zu einem Urteil des Verwaltungsgericht Lüneburg hervor.
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