BAG Erfurt 8 AZR 391/03: Sozialauswahl muss sich auf Gesamtbetrieb erstrecken
09.04.2008
BAG Erfurt 8 AZR 391/03: Sozialauswahl muss sich auf Gesamtbetrieb erstrecken. Erfurt (rpo). Kommt es in einem Teilbetrieb eines Unternehmens zu Kündigungen, muss bei der Sozialauswahl grundsätzlich das gesamte Unternehmen berücksichtigt werden und nicht nur der betroffene Teilbetrieb.
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