BGH Karlsruhe VI ZR 335/03 und VI ZR 365/03: Kinder unter zehn Jahren haften bei Beschädigung parkender Autos
09.04.2008
BGH Karlsruhe VI ZR 335/03 und VI ZR 365/03: Kinder unter zehn Jahren haften bei Beschädigung parkender Autos. Karlsruhe (rpo). Auch Kinder zwischen sieben und zehn Jahren können für die Beschädigung eines parkenden Autos haftbar gemacht werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erstmals entschieden. Für solche Fälle gelte deswegen kein Haftungsausschluss, weil Kinder dieses Alters hier anders als im motorisierten Straßenverkehr nicht mit der Situation überfordert seien.
Willich: Alte Bombe qualmte
Rückkehr frühestens am Freitagabend: Landung der Raumfähre Atlantis verschoben
Bundesliga-Abstieg: Holzhäuser für Relegation
Würde es mir zutrauen: Matthäus will Bayern-Coach werden
93-jährige fällt Raubmörder zum Opfer
7. Spieltag der NFL Europa: Spitzenkampf zwischen Galaxy und Centurions
Xanten: "Punktuell wird etwas getan"
Rheinberg: Kraftwerk: Solvay muss nachlegen
Souveräner Testspiel-Sieg: Werder kündigt Gespräche über Mertesacker an
Israelischer Geheimdienst: Warnungen vor weltweiten Hisbollah-Aktivitäten
2290 | 2278 | 2803 | 2476 | 2429 |
1944 | 1823 | 1304 | 1088 | 1790 |
2000 | 2000 | 1856 | 1083 | 1452 |