IXa ZB 10/04: Gerichtsvollzieher nicht befangen
09.04.2008
IXa ZB 10/04: Gerichtsvollzieher nicht befangen. Berlin (rpo). Schuldner können einen Gerichtsvollziehen mit einem Befangenheitsantrag nicht daran hindern, dass er bei ihnen die ausstehende Summe eintreibt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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