OLG Oldenburg 3 U 44/04: Rechtsschutz muss bei Sanierungsarbeiten zahlen
09.04.2008
OLG Oldenburg 3 U 44/04: Rechtsschutz muss bei Sanierungsarbeiten zahlen. Oldenburg (rpo). Bei Bauvorhaben gibt es immer mal wieder Auseinandersetzungen mit Rechtschutzversicherungen, weil die in vielen Fällen nicht zahlen wollen und sich auf den Baurisikoausschluss berufen. Das funktioniert allerdings in bestimmten Fällen von Sanierungsarbeiten nicht.
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