LG Koblenz 12 S 123/04: Orientierung am üblichen Marktwert für Kfz-Restwert
09.04.2008
LG Koblenz 12 S 123/04: Orientierung am üblichen Marktwert für Kfz-Restwert. Koblenz (rpo). Ein Unfallgeschädigter oder von ihm angerufener Sachverständiger darf sich bei den Restwert-Angaben für ein kaputtes Auto am allgemeinen Markt in der Umgebung orientieren. Er ist nicht verpflichtet, besondere Ermittlungen zum preisgünstigsten Angebot zum Beispiel durch eine Internet-Recherche zu Gunsten der gegnerischen Versicherung anzustellen.
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